Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Die vorliegenden Bedingungen sind integraler Bestandteil des Grundvertrages.
2. Juristische Form, Ziele, anvisiertes Publikum
2.1 Die Tecost AG (Technology, Consulting, Studies AG) ist eine Aktiengesellschaft.
2.2 Die Ziele der Tecost AG sind:
- Beratung von Unternehmen
- Forschung (Studien, Evaluationen)
- Entwicklung neuer Methoden für Beratung und Messung
- Ausarbeiten, Planen und Organisieren von spezialisierten Kursprogrammen auf hohen Niveau in verschiedenen Bereichen.
2.3 Die Tecost SA unterbreitet ihre Leistungen der Wirtschaft, der Industrie, den Hochschulen, Behörden und Privaten.
3. Deontologie
3.1 Neben strikter Einhaltung des Gesetzes existiert in der Firma Tecost AG ein gewisser moralischer Code, insbesondere in Bezug auf Verbreitung von Informationen und Dokumenten. Aus diesem Grund wird sie dem Empfang jeglicher Informationen oder Dokumente verweigern, die zweifelhaften Inhalt aufweisen oder gegen geltendes Gesetz verstossen.
3.2 Auditdokumente werden nur der Direktion der entsprechenden Institution zugänglich gemacht. Allen anderen Anfragen wird nicht ohne Einverständnis der Direktion entsprochen.
4. Verpflichtungen
4.1 Tecost SA ist bestrebt, innerhalb der durch personelle und finanzielle Mittel gegebenen Grenzen eine optimale Qualität der Dienstleistungen und Produkte zu erreichen.
4.2 Tecost SA steht seinen Kunden stets zur Verfügung.
4.3 Die Methoden und Beratungs-Werkzeuge, die den Kunden zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Besitz der Tecost AG. Es gibt keine Rechte in Bezug auf Autorenschaft oder Verfügbarkeit seitens der Kunden.
5. Unstatthafte Verwendung
5.1 Auch ohne entsprechenden schriftlichen Hinweis gelten sämtliche zwischen der Firma Tecost AG und anderen Firmen ausgetauschte Dokumente als vertraulich. Sie dürfen deshalb nicht ohne das Einverständnis der Firma Tecost AG an Dritte weitergegeben werden.
5.2 Eine Verwendung von Dokumenten und Informationen gilt dann als unstatthaft, wenn sie dem guten Funktionieren der Dienstleistungen der Firma Tecost abträglich ist.
5.2.1 Der Kunde der Tecost AG ist verpflichtet, die durch die Firma Tecost AG zur Verfügung gestellten Methoden und Werkzeuge zu schützen. Er verpflichtet sich, diese vor dem Zugriff Dritter zu bewahren, sowie diese nicht weiterzuverbreiten.
5.2.2 Die Dienstleistungen der Tecost AG dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, weder gegen Rechnung noch gratis, ausser es existiert eine schriftliche Vereinbarung mit der Firma Tecost AG. Werden diese Verpflichtungen nicht erfüllt, wird die fehlbare Partei wegen Verletzung des intellektuellen Eigentums an der Firma Tecost AG juristisch verfolgt.
6. Verträge
6.1 Die Dienstleistungsverträge werden nur vom dazu bemächtigten Vertreter der anderen Vertragspartei unterzeichnet und sind ab der Unterzeichnung durch Letzteren gültig. Alle anderen Verträge sind erst gültig, wenn sie auch vom entsprechenden Vertreter der Firma Tecost AG unterzeichnet sind.
6.2 Die Tecost AG und die andere Vertragspartei vereinbaren das Datum des Beginns der Leistungen.
6.3 Verträge sind üblicherweise befristet, ausser wenn anderes vereinbart wurde.
6.4 Damit Änderungen oder Vertragszusätze Gültigkeit erlangen, müssen sie schriftlich vorliegen, auf den entsprechenden Vertrag Bezug nehmen und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.
7. Kündigung des Vertrages
7.1 Die Kündigung des Vertrages seitens des Kunden muss einen Monat im voraus erfolgen. Gekündigt werden kann nur auf Ende eines Monats. Die Kündigung erfolgt notwendigerweise schriftlich und muss eingeschriebenan die Firma Tecost AG verschickt werden.
7.2 Gibt es wichtige Gründe, kann die Firma Tecost AG den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Diese Gründe beinhalten etwa die unsachgemässe oder übertriebene Nutzung von Leistungen der Tecost AG oder seiner Partner, die unbefugte Weitergabe von Dokumenten oder Dienstleistungen an Dritte oder die Nichtbefolgung von Nutzungsanweisungen, die von der Firma Tecost AG aufgestellt wurden. In diesem Fall fakturiert die Firma Tecost AG seine Leistungen in Funktion der bereits erbrachten Arbeitsleistungen und der Art der Verfehlung.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Die Bezahlung der Leistungen der Tecost AG (Beratung) wird nach dem Dauer der Dienstleistungen durchgeführt. Die Tecost AG kann die Tarife jederzeit durch eine schriftliche Voranmeldung ändern, unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten (jederweils auf Ende Monat)
8.2 Die Leistungen werden dem Kunden pro Monat verrechnet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wird. Dem Kunden wird eine Frist von vier Wochen zum Bezahlen der Rechnung gewährt.
8.3 Wenn nichts anderes vereinbart wird, enthalten die im Vertrag erwähnten Tarife keine Mehrwertsteuer.
8.4 Die Bezahlung erfolgt mittels der auf der Rechnung erwähnten Bankbeziehungen.
9. Gerichtsstand
9.1 Gerichtsstand ist Freiburg. Die Tecost AG kann den Vertragspartner an seinem Wohnsitz oder Firmensitz rechtlich verfolgen. Dieser Vertrag sowie seine Zusätze unterliegen dem Schweizerischen Obligationenrecht.
10. Ausnahmen
10.1 Abweichungen vom vorliegenden Reglement müssen gegebenenfalls durch die Tecost AG im Rahmen seiner spezifischen vertraglichen Ubereinkommen autorisiert werden.
A. Software
A1. Verpflichtungen der Tecost AG
A1.1 Die Tecost SA ist gehalten, wenn immer möglich notwendige Anpassungen oder Korrekturen rasch und kostenlos durchzuführen, falls die Software nicht der vertraglich vereinbarten Beschreibung entspricht. Wenn dies aber nicht der Fall ist, schliesst Tecost sämtliche Verantwortung aus.
A1.2Die Tecost AG übernimmt für durch den Kunden oder von Dritten modifizierte Software keinerlei Verantwortung.
A2. Verpflichtungen des Kunden
A2.1 Der Kunde ist für seinen Umgang mit der Software verantwortlich, ebenso für die daraus entstehenden Konsequenzen
A2.2 Der Kunde hält sich an die Lizenzbestimmungen (z.B. Anzahl Pflegebetten). Änderungen, welche Auswirkungen auf die Lizenzkosten haben (z.B. Erhöhung der Bettenzahl) müssen selbstständig und umgehend der Tecost AG gemeldet werden.
A2.3Der Kunde ist gehalten, sich an die Empfehlungen der Tecost AG in Bezug auf das technologische Umfeld zu halten. So muss die Architektur des Netzwerks und die Infrastruktur von der Tecost AG genehmigt werden.
A2.4 Der Kunde verpflichtet sich, den Vorgaben der Tecost AG Folge zu leisten, besonders wenn sie sich auf die Ausübung des Vertrages beziehen.
A2.5 Der Kunden hält sich an die durch die Firma Tecost AG genehimgte Planung. Planungsänderungen müssen von den allen Vertragsparteien akzeptiert und dokumentiert werden.
A2.6 Der Kunden verpflichtet sich, die für die Ausübung seiner Leistungen benötigten Informationen, Dokumentation und Material zur Verfügung zu stellen. Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten müssen angepasst sein und die rechtlichen Bestimmungen bezüglich der Arbeitsumgebung entsprechen.
A2.7 Der Kunde verpflichtet sich, alfällige Fehler innerhalb von 15 Tagen nach der Installation an die Firma Tecost AG zu melden.
A2.8 Der Kunde darf Daten nur zu Sicherheitszwecken kopieren. Alle anderen Arten von Kopien müssen durch die Firma Tecost AG genehmigt werden. Im Übrigen ist der Kunde dafür verantwortlich, das korrekte Funktionieren der Kopien sicherzustellen und alle Massnahmen zu ergreifen, die für den Notfall notwendig sind.
A3. Diverses
A3.1 Ab der Installation der Software, wird eine Empfangsbestätigung der Software zum Kunden geschickt, mit welcher dieser den Erhalt der Softwareleistungen bestätigt. Damit ist die Software als installiert zu betrachten und als funktionsfähig., d.h. dass die Funktionen der Software der vertraglichen Vereibarung entspricht. Die Verwendung der Software durch die Benutzer gilt auch als entsprechendes Einverständnis.
A3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Mitarbeiter der Firma Tecost AG nicht für persönliche Zwecke oder die Interessen eines Dritten einzuspannen oder aufzuhalten.
B. Unterhalt der Software
B1. In der Wartung enthaltene Leistungen
B1.1 Die in der Wartung enthaltenen Leistungen sind :
- Updates der Software oder Hardware. Jedes Update wird während höchstens 36 Monaten im Betrieb behalten.
- Garantie für das Beheben aller Fehler in der Software der Firma Tecost AG.
- Garantie der Wartung von Infrastruktur und Software vor ort innerhalb maximal eines Arbeitstages, via Fernleitung innerhalb eines halben Tages nach der Meldung eines Problems durch einen Kunden.
- Garantie der Wartung von Infrastruktur und Software vor ort innerhalb maximal eines Arbeitstages, via Fernleitung innerhalb eines halben Tage. Der ausschlaggebende Kalender für Arbeits- und Feiertage ist derjenige von Freiburg und von Zürich.
Folgende Leistungen sind nicht in der Wartung enthalten :
- Schnitt
Schnittstellen zu anderen Softwarelösungen, welche nicht zu den existierenden Schnittstellen kompatibel sind.
- Alle Eingriffe, welche mit einem fehlerhaften Netzwerk in Verbindung stehen.
- Einstellungen und Konfigurationen der Software
- Ausbildung, Coaching und Auskünfte
- Eingriffe bei Problemen, welche nach Modifizierung der Technologie oder der Architektur entstanden sind, ohne dass die Änderungen von der Firma Tecost AG genehmigt wurden.
- Die Validierung von Architektur und Infrastruktur
- Die Wiederherstellung von verlorenen Daten in Folge von Fehllmanipulationen oder unsachgemässer Nutzung.
- Benutzerfehler
B2. Updates von Software und Infrastruktur
B2.1 Die Häufigkeit und Tragweite von Updates wird schriftlich dem Kunden mitgeteilt.
B2.2 Die Updates werden in Zusammenarbeit mit unseren Kunden geplant. Die vorgesehenen Daten werden den Kunden schriftlich mitgeteilt.
B2.3 Die Updates sind nur möglich, wenn das technische Umfeld des Kunden mit den Updates verträglich sind. Wenn der Kunde nicht die für die Ausführung der Updates notwendige Infrastruktur besitzt, gibt es kein Recht auf Kompensationen etwelcher Art (z.B. Verminderung der Wartungskosten).
B2.4 Die Updates werden üblicherweise an Arbeitstagen durchgeführt. Wenn die Arbeiten an Wochenenden oder Feiertagen stattfinden, wird eine Entschädigung verlangt.
B2.5 Die Kosten für die Ausbildung für die Nutzung der neuen Funktionalitäten müssen durch den Kunden übernommen werden. Die Tecost SA verpflichtet sich, zu kostensparenden Optionen in einer Partnerschaft mit seinen Kunden Hand zu bieten. Dies kann zum Beispiel geschehen, indem das Ausbildner innerhalb der Kunden für die interne Ausbildung ausgebildet werden.
B3. Verpflichtungen der Kunden
B3.1 Der Kunde verpflichtet sich, eine Fernleitung mit den entsprechenden Zugangsberechtigungen der Firma Tecost AG zur Verfügung zu stellen, welche den Anforderungen der Tecost AG entspricht. Falls die Firma Tecost AG sich an unübliche Umstände anpassen muss, wird eine Entschädigung verlangt.
B3.2 Der Kunde verpflichtet sich, der Tecost AG einen komfortablen Zugang zu den Daten zu ermöglichen, um eine einfache Wartung zu ermöglichen.
B4. Wartungsvertrag und Wartungskosten
B4.1 Der Vertrag wird zwischen den Vertragsparteien für jeweils für ein weiteres Jahr verlängert. Wenn er nicht gekündigt wird, läuft er automatisch für ein Jahr weiter
B4.2 Die Unterhaltskosten sind mit dem Schweizerischen Index für Konsumentenpreise verbunden. Bindend ist die Höhe des Index zur Zeit der Vertragsunterzeichnung
B4.3 Die Unterhaltskosten werden jährlich am Anfang des Jahres für die Dauer eines Jahres verrechnet.
B4.4 Der Unterhaltsvertrag kann von beiden Vertragsparteien gekündet werden, dies muss aber 12 Monate im Voraus bekanntgegeben werden.









